Etwas überrascht, aber vor allem froh waren wohl die allermeisten Instrumentallehrer wie -schüler, dass ab dem 01. März 2021 der Einzelunterricht wieder in Präsenz stattfinden darf.
Hierzu schreibt der Nordbayrische Musikbund auf seiner Internetseite:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, kann Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
- Ein Mindestabstand von 2 m kann durchgehend und zuverlässig eingehalten werden.
- Für das Lehrpersonal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Kinder bis einschließlich 14. Lebensjahr sind vom Tragen einer FFP2-Maske befreit, hier ist das Tragen einer herkömmlichen Maske ausreichend. Kinder bis 6 Jahre sind grundsätzlich vom Trager einer MNS-Maske befreit. Ansonsten gilt für Schülerinnen und Schüler FFP2-Maskenpflicht. Diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt.
- Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Ein darüberhinausgehender Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
(Quelle: Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-149/)
Wir freuen uns auf euch und hoffen, dass die Inzidenz lange niedrig bleibt!